Wir über uns
 
 
Was will die Diakonie-Stiftung Siegerland?
  Die Diakonie-Stiftung Siegerland wurde vom Diakonischen Werk im Kirchenkreis Siegen e.V. und dem Ev. Krankenhausverein Siegerland e.V. errichtet. Sie ist also eine kirchliche Stiftung. Der vorrangige Zweck der Diakonie-Stiftung Siegerland ist die Beschaffung und die Zuwendung von Mitteln für die Einrichtungen und Dienste der Diakonie im Siegerland, v.a. für solche Bereiche, die nicht ausfinanziert sind.

Stiftungen sind auf Dauer geschaffene Einrichtungen. Ihr Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. Lediglich die Erträge dürfen zur Förderung des Stiftungszweckes ausgegeben werden. Die Anlage des Stiftungsvermögens muss mündelsicher erfolgen, d.h., mit dem Vermögen darf nicht spekuliert werden.

Der Stiftungsrat der Diakonie-Stiftung Siegerland hat Karl-Heinz Gerhards, stellv. Vorsitzender des Krankenhausvereins Siegerland zu seinem 1. Vorsitzenden gewählt.

Warum soll ich stiften?
  Eine lebendige Gesellschaft ist auf das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Stiftung ist eine Möglichkeit, soziale Fundamente zu legen und neue Perspektiven zu eröffnen. Mit einer Spende, einer Zustiftung, einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Diakonie-Stiftung Siegerland wird die diakonische Arbeit für Menschen in unterschiedlichen Notlagen direkt unterstützt. Die Namen der Stifterinnen und Stifter bleiben bei einem Vermächtnis oder einer Erbschaft auf Dauer mit der Diakonie-Stiftung Siegerland verbunden.
Stiften ist nicht spenden
  Bitte beachten Sie: Das Stiftungsrecht und seine steuerlichen Vorteile beziehen sich nur auf Zuwendungen an Stiftungen. Die Gelder müssen dabei dem Kapitalstock zugeführt werden und dürfen nicht zeitnah verwandt werden. Neben dem gemeinnützigen Engagement und dem Wunsch, aktiv in der Bürgergesellschaft mitzuwirken, ist der steuerliche Anreiz ohne Zweifel ein wesentliches Argument für stifterisches Engagement.

Zusätzlich zu den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Spenden können weitere Steuervergünstigungen pro Jahr geltend gemacht werden, wenn Geldbeträge dem Kapital einer Stiftung zugeführt wurden.

     
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